Brief
An Andreas Joseph Schnaubert (1. November 1793)
Ew. Wohlgeb. haben auf ein Schreiben des H. N., das Ihnen durch Hrn N communicirt worden vor einiger Zeit Ihre Gedanken geäußert, und ich nehme mir die Freyheit wegen dieser Angelegenheit Ew. Wohlgeb. nochmals anzugehen.
Ew. Wohlgeb Äußerung daß Sie nicht abgeneigt seyen Hrn N. Ihr Urtheil über die Sache zu eröffnen und Gründe und Gegengründe abzuwägen würde denselben bewogen haben sogleich ein Gutachten von Ihnen zu erbitten, wenn er erwarten könnte, daß Ihre Gesinnungen eher für als gegen ihn ausfallen dürften.
Da er mich aus alter Bekanntschaft zur Mittelsperson erwählet, und ich mir gleichfalls schmeicheln darf, daß Ew. Wohlgeb. einiges Vertrauen in mich setzen; so darf ich dieselben wohl ersuchen mir Ihre Gedancken hierüber vertraulich zu eröffnen, um so mehr, da aus Ihrem ersteren Briefe erhellt, daß Sie gegen Ihre Zuhörer über diese Sache schon bisher kein Geheimniß gemacht haben.
Sind Ihre Gesinnungen der Sache des Herrn N eher günstig als ungünstig, so wird ihm ein rechtliches Gutachten, wenigstens bey der Solicitatur, im außergerichtlichen Wege / da die Sache bey dem Reichscammergericht und sonst schon geschlossen ist, behülflich und erwünscht seyn.
Wollten mir Ew. Wohlgeb. wenn Sie auch vorerst nicht geneigt wären sich in merita causa einzulassen, nur im Allgemeinen Ihre Gedanken eröffnen, damit ich nach den Gesinnungen meines Herrn Correspondenten alsdenn weitere Entschließungen zu fassen im Stande sey, so würden Sie mich sehr verbinden
Der ih.
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