Brief

Von Friedrich Philipp Karl Reichsgraf von Pückler-Limpurg (10. Oktober 1793)

Dank für G.s Verwendung bei A. J. Schnaubert in Zusammenhang mit P.s Erbschaftsprozeß. Schnauberts Entschluß sein Urtheil über die Sache privatim zu eröfnen (vgl. RA 1, Nr. 729), entspreche nicht ganz P.s Erwartungen, habe ihn jedoch zu dem hierbey anliegenden Schreiben veranlaßt, in dem er Schnaubert um Mittheilung eines förmlichen Gutachtens ersuche. Falls G. eine P.s Erbrecht nicht begünstigende Gesinnung bei Schnaubert bemerkt habe, solle der Brief zurückbehalten werden, damit ich nicht [...] in die unangenehme Lage versetzt werde, das verlangte Gutachten von ihm wieder abbitten zu müßen. Es tue P. leid, G. noch ferner mit dieser Angelegenheit beschwerlich zu fallen

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