Brief
Von Andreas Joseph Schnaubert (4. November 1793)
Dank für das Schreiben, womit G. ihn am 1sten dieses Monats beehrt habe. S. halte nicht dafür, daß F. P. K. von Pückler-Limpurg ein in den Lehnrechten gegründeter, Anspruch auf die Hinterlassenschaft seiner Tochter zustehe. Ausführliche Begründung dieser Meinung. Ein Responsum dafür auszuarbeiten, sei ihm also unmöglich. Hinweis darauf, daß das Lehnrecht auch Raum zu anderen Auslegungen lasse (vgl. RA 1, Nr. 759). - Über den zufriedenstellenden Stand der Inskription von Studenten in Jena: Juristen gebe es genügend, Mediciner regnet es! die Zahl der sogenannten Mosellaner sei durch die Kriegsereignisse zum Glück vermindert worden.
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