Brief
Von Christian Gottlob Voigt (25. Januar 1804)
Redaktionsbemerkungen und Formulierungsvorschläge zur "Vorerinnerung" (von Eichstädt und J. H. Voß vom 31. Januar, in: JALZ 1804, vor Nr. 1; vgl. RA 4, Nr. 1325); Rat, nicht auf die hallesche ALZ Bezug zu nehmen. Zustimmung dazu, die Zahl der Rezensenten zu verschweigen. Unter der Pflicht der Vollständigkeit ist wohl die möglichste Vollständigkeit zu verstehen. - Falls die ALZ so vieler Mäßigung nicht fähig sei, könne man sich künftig unter dem Schein der Vertheidigung, zu einer Castigation entschließen.
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