Brief
Von Julius Eduard Hitzig (30. Mai 1817)
Mitteilung über den Ausgang des Gerichtsverfahrens gegen K. John: Wegen Verfertigung einer aufrührerischen Schrift ("Rechtfertigung des aus königlich sächsischen in preußischen Dienst übergetretenen xx Rats N.") auf Geheiß eines seiner Obern (K. Müchler) sei er zur Amtsenthebung und sechsmonatigen Festungsstrafe verurteilt, die ihm jedoch durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen in Anrechnung der Untersuchungshaft erlassen wurde. John habe diese günstige Wendung zum Teil dem an H. gerichteten zu den Acten gebrachten Brief G.s zu danken; erwähnt: der preußische Justizminister (F. L. von Kircheisen).
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