Brief
Von Johann Christoph Wilhelm Schumann (17. März 1806)
S. meldet die mit G. E. C. Schultes vereinbarten Bedingungen für dessen Anlehn. Die Zahlung werde erst nach dem Lehnherrlichen Consens verlangt, der sich noch etliche Wochen verziehen werde (vgl. RA 5, Nr. 332).
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