Brief
An Anton Friedrich Justus Thibaut (14. Januar 1810)
Hochwohlgeborner, Insonders hochgeehrtester Herr,
Wie vielen Dank ich Ew. Wohl gebornen schuldig bin, habe ich nur immermehr entdecken können, je länger mein Sohn sich in meiner Nähe befindet und mir nach u nach von dem Heidelberger Leben, seiner Theilnahme daran u seinen Studien erzählent u eröffnet. Es thut mir daher um so mehr leid, daß ich dem von Ew. Wohlgebornen gegen mich geäußerten Wunsche nicht bereitwillig entgegenkommen kann.
Ich kann zwar nicht in Abrede seyn, daß ich mit einigen Curatoren der russischen Akademien in ganz guten Verhältnissen stehe, auch sonst auf mancherley Weise jenen Gegenden verbunden bin; allein ich mußte mir sowohl alus allgemeinen moralischen, als auch aus besondern lLocal- u Persön. Rücksichten zum strengsten Gesetz machen, Niemanden zu empfehlen, als wenn ich gefragt, auf gefordert und in einem besondern Fall meine Meynung zu eröffnen veranlaßt wurde. Ich habe alsdann die Schilderung der in Frage seyenden Personen nach meiner Ueberzeugung abgegeben, und die Entscheidung jenen Stellen ohne weiteres überlassen.
Daß man übrigens dortiger seits vielleicht künftig ohne Mittels personen direct mit Gelehrten tractiren will, die zu irgend einer solchen Anstellung Lust haben, scheint mir der Aufruf anzudeuten, der in Nr. 2. des Intelligenzblattes der Jenaischen Allg. Lit. Zeitung, von Seiten der Universität zu Charkow, abgedruckt steht. Wie denn soviel ich weiß, sowohl was den Erfolg dieser Anstalten, als die Gesinnungen über dieselben betrifft, sich zeither manche Veränderungen mögen er eignet haben. Dieß ist das Ver hältniß wie ich es einsehe und wovon ich Ew Wohlgebornen V vertraulich Eröffnung thue, um allen Verdacht einer Läßigkeit oder Ungefälligkeit von mir abzulehnen.
Ich füge meine besten Wünsche für Ihr Wohl hinzu u werde meinen August auffordern u aufmuntern, daß er zu Ostern von seinem vergangenen halben Jahre Rechenschaft gebe u sich Ew Wohlgebornen Freundschaft u Antheil dadurch abermals empfehle.
Der ich pp
Weimar den 14 Januar 1810.
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