Brief

An Christian Gottlob Voigt (2. Dezember 1806)

Ew Exzel ist nicht unbe kannt daß Serenissimus mir im Jahre 1794. das ehmalige Helmers hausische gegenwärtig vomn von jener Zeit an (mit Einweisungszeichen erg.) bewohnte Haus durch eine eigen händige Schenckungs Urkunde als ein Eigen thum überlassen zugeeignet nachher aber im Jahre 1801. deshalb ein förmlicheres Dokument aufgesetzt Worin die Ursachen seiner jener gnadigsten Ge sinnungen auf eine für mich ehrenvolle Weise artikulirt worden. (mit Einweisungszeichen erg.) welches unter nebst andern Disposition unter Hochst dero Papieren befindlich ist eine Ab schrift aber in meinen Handen ist. Seit jener Zeit habe ich durch ansehnliche Bau lichkeiten das Haus aus meinen Mitteln grostenteils gebessert die Reparaturen, so wie auch durchgängig die Einquartierungs Lasten getragen. Fürst Cammer hingegen hat die Steuern ge zahlt wofür sie jedoch durch den Genuß des auf dem Hause haftenden Brauloses genugsam entschadigt worden. Da nun aber gegenwärtig 12 Kriegs steuern von den Grund stücken abzutragen; so finde mich bewogen mich hierdurch (mit Einweisungszeichen erg.) zu Zahlung der selben, hierdurch zu offeriren nicht weniger zu Berichtigung der gewöhnlichen Steuer und andrer Lasten zu offeriren und mir dagegen den Genuß des Brauloses zu erbitten. (mit Einweisungszeichen erg.) Ew Exc ersuchend hierzu bey dem gegen wärtig dringenden Termin (mit Einweisungszeichen erg.) irgend eine Anlei vorläufige Anleitung zu geben biß das Geschäft in gehoriger Form abgeschlossen werden kann. Mich mit danckbarer Verehrung unterzeich nend.

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