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Einforderungs- und Beitreibungsanordnung

bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift vom 01.08.2011; ersetzt die gleichnamige Vorschrift vom 01.04.2001 (BAnz. 2001, S. 9157). Die EBAO wurde vom Bundesministerium der Justiz und den Landesjustizverwaltungen erlassen. Sie dient der Ausführung der Justizbeitreibungsordnung in den in § 1 Abs. 1 EBAO genannten Bereichen.

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