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Justizbeitreibungsordnung

Rechtsnorm vom 11.03.1937, die regelt, wie Ansprüche der Justizbehörden, insb. Gerichtskosten, einzuziehen sind; ursprünglich als Rechtsverordnung erlassen, vom Bundesgesetzgeber jedoch als förmliches Parlamentsgesetz behandelt; Anpassung des Titels an den Rechtscharakter mit Wirkung vom 01.01.2017

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