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Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen
Gesetz vom 04.12.1899. Das Gesetz wurde mit Wirkung vom 05.08.2009 aufgehoben durch Artikel 8 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung vom 31.07.2009, BGBl. I 2009, S. 2512, 2519