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Schuldverschreibungsgesetz

Gesetz vom 31.07.2009; Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung; in Kraft getreten am 05.08.2009

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