Werk

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Das PrALR regelte, soweit es zu dieser Zeit vorgesehen war alle Rechtsbereiche, so das allgemeine Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Lehnsrecht, Ständerecht, Gemeinderecht, Staatsrecht, Kirchenrecht, Polizeirecht, Strafrecht und Strafvollzugsrecht in über 19.000 Vorschriften. Jeder mögliche Fall sollte exakt geregelt sein. Das Gesetz trat am 01.06.1794 in Kraft.

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