Werk
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten
Das PrALR regelte, soweit es zu dieser Zeit vorgesehen war alle Rechtsbereiche, so das allgemeine Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Lehnsrecht, Ständerecht, Gemeinderecht, Staatsrecht, Kirchenrecht, Polizeirecht, Strafrecht und Strafvollzugsrecht in über 19.000 Vorschriften. Jeder mögliche Fall sollte exakt geregelt sein. Das Gesetz trat am 01.06.1794 in Kraft.
Bezüge im Wissensnetz
Literatur und Nachweise (67)
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