Werk

Allgemeines Gesetzbuch für die Preußischen Staaten

Entwurf des späteren PrALR. Das ALG regelte, soweit es zu dieser Zeit vorgesehen war alle Rechtsbereiche, so das allgemeine Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Lehnsrecht, Ständerecht, Gemeinderecht, Staatsrecht, Kirchenrecht, Polizeirecht, Strafrecht und Strafvollzugsrecht in über 19.000 Vorschriften. Das geplante Inkrafttreten des ALG zum 01.06.1792 wurde von Friedrich Wilhelm II. suspendiert. Unter dem Eindruck der Ereignisse der Französischen Revolution erfolgte eine nochmalige Überarbeitung, bei der viele freiheitliche und vernunftrechtliche Bestimmungen entfernt oder eingeschränkt wurden.

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