Deutsches Reich. Reichsjustizministerium
Oktober 1934 "Reichsjustizministerium" (idn 004861493) und "Preußische Justizministerium" (idn 000352691) vereinigt unter Namen "Der Reichs- und Preußische Justizminister" (idn 969540736); 1.1.1935 gingen darüberhinaus Zuständigkeiten aller Landesjustizbehörden auf "Reichsjustizministerium" über und wieder dieser Name (jetzt mit erweitertem Aufgabenbereich) geführt
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