Deutsches Reich. Reichsjustizamt
1875 gegründet als Abteilung IV des Reichskanzleramtes, ab dem 01.01.1877 selbstständige oberste Justizbehörde im Deutschen Reich.
1875 gegründet als Abteilung IV des Reichskanzleramtes, ab dem 01.01.1877 selbstständige oberste Justizbehörde im Deutschen Reich.