Kurkommission Bad Waltersdorf
Steiermärkisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz vom 04.07.1962: Das Organ des Kurfonds ist die Kurkommission. Funktionsdauer: 5 Jahre. Aufgaben: alle Angelegenheiten des Kurwesens. Vorsitzender: Bürgermeister der Sitzgemeinde des Kurfonds.