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Zeichnung

Dame und Herr auf dem Sofa

1776 - 1777

Inventarnummer
GGz/1927
Inventarnummer
GGz/1927
PID
pid.klassik-stiftung.de/pid/300:209953

Dünnes Papier; Schwarze Kreide

Die Zeichnung zeigt die Figuren eines Mannes und einer Frau auf einem Sofa. Motivisch und in der Art der Ausführung weist die Darstellung Ähnlichkeiten zur Gruppe der ‚Siesta‘-Zeichnungen auf (GGz/0124, GGz/0126, GGz/0127, GGz/0128, GGz/0129), wenngleich das Blatt dieser Gruppe nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Das Papier links weit in die Darstellung herein stark beschnitten. Oben und unten wurde das Blatt abgetrennt, rechts ist die Schöpfkante sichtbar. Eine horizontale Knickfalte in der Mitte zeugt von der Handhabung in gefaltetem Zustand. Unten links weist die Zeichnung ein Einstichloch auf.


Provenienz

1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].

1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].

Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].

Quellen zur Provenienz

[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“

[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.

[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“

Mira Claire Zadrozny, 2025-10-07
Beschriftung

Rückseite Besitzstempel: "33. Dr. W. Vulpius"

Rückseite Besitzstempel: "33. Dr. W. Vulpius"

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