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Zeichnung

Landschaft mit Brücke über einem Fluss (recto); Landschaftsskizze mit einer Mauer (verso)

1780

Inventarnummer
GGz/1918
Inventarnummer
GGz/1918
PID
pid.klassik-stiftung.de/pid/300:209854

Bleistift, Pinsel in Grau (teilweise laviert), Rahmenlinie mit Feder in Schwarz (recto); Bleistift, Feder in Grau, Pinsel in Grau (laviert) (verso)

Das Blatt gehört zu einer Gruppe von Zeichnungen Goethes aus den Jahren um 1780, bei denen es sich möglicherweise um Kopien nach bisher unbekannten Vorbildern handelt.

Gerhard Femmel vermutete, dass die Vorlage zu diesem Blatt von demselben Künstler wie die Vorlage zu GGz/1525 stammen könnte (diese aktuell Jan Worst zugeschrieben). Allerdings finden sich im Werk dieses Künstlers bisher keine dafür in Frage kommenden Blätter. Gleichwohl erscheint die zeichnerische Ausführung vergleichbar. Dies spricht zumindest für eine Entstehung in engem zeitlichem Zusammenhang. Die Darstellung selbst ist mit einem schwarzen Rahmen umfasst, was ihren Status als Kopie unterstreicht.

Femmel hat mit Blick die Rückseite des Blattes auf Georg Melchor Kraus‘ Radierung des Ilmparks mit der Schießmauer sowie der davorliegenden Floßbrücke verwiesen. Möglicherweise zeigen die Skizzen hier jedoch zwei übereinander angeordnete Landschaftsausblicke: oben eine Flusslandschaft, über der sich rechts eine Festung erhebt, sowie unten eine sich in die Weite öffnende Landschaft mit einem einzelnen Baum, die an eine niederländische Polderlandschaft erinnert.

Einstichlöcher finden sich an allen Seiten jeweils in der Blattmitte.


Provenienz

1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].

1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].

Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].

Quellen zur Provenienz

[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“

[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.

[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“

Christoph Orth, 2025-10-07

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Material (3)

Goethe-Texte
  • 186
  • 268
  • Bleistift, Pinsel in Grau (teilweise laviert), Rahmenlinie mit Feder in Schwarz (recto); Bleistift, Feder in Grau, Pinsel in Grau (laviert) (verso)

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