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Zeichnung

Floßbrücke im Weimarer Park

1776 - 1777

Inventarnummer
GGz/0965
Inventarnummer
GGz/0965
PID
pid.klassik-stiftung.de/pid/300:209783

Blaues Papier; Kohle, weiße Kreide

Aufgrund seines Motivs wird das Blatt der Gruppe von Zeichnungen zum Park an der Ilm in Weimar zugeordnet.

Dargestellt ist die Floßbrücke, die über die Ilm zur Sterninsel führt. Die bildparallel ausgerichtete Brücke ist aus einem niedrigen Blickwinkel gezeigt. Links unter der Brücke befindet sich ein Wehr, rechts auf der Brücke ein Eingangstor, sowie zwei schemenhafte Figuren, eine davon ein Kind. Am Ufer im Vordergrund und auf der Parkwiese im Mittelgrund sind kahle Bäume zu sehen. Im Hintergrund ist vor einer Hügelkette Goethes Gartenhaus erkennbar.

Die Zeichnung ist mit Kohle und weißer Kreide auf blauem Papier skizzenhaft ausgeführt. Das Papier ist ausgeblichen, an allen Seiten zugeschnitten und weist Einstichlöcher in den Ecken sowie oben in der Mitte auf. Rückseitig befinden sich Farbspritzer.

Da Goethe sein Gartenhaus erst 1776 erhalten und bezogen hatte und es als Detail im Hintergrund erscheint ist anzunehmen, dass die Zeichnung erst danach entstanden ist. Die Ansicht zeigt große Übereinstimmungen mit Parksituation aus der Zeichnung ‚An der Floßbrücke bei Weimar‘ (Städelmuseum Frankfurt am Main) von Georg Melchior Kraus von 1777/78, wobei Goethe eine winterliche Landschaft zeigt. Die Darstellungen zeigen das Ilmtal vor den Umgestaltungen des Herzoglichen Parks (vgl. Maisak 1996, S. 80). Eine erste Umformung der Floßbrücke durch das Hinzufügen eines Geländers ist bereits in der Radierung von Kraus von 1778 (KGr/03150), sowie Goethes Zeichnung ‚Luisenkloster, Einsiedelei und Floßbrücke im Weimarer Park‘ (GGz/1939) zu sehen. Später, um 1798/99, sollte die die Brücke durch den Großherzog Carl August neu ausgerichtet und gänzlich umgeformt werden, zur sogenannten ‚Naturbrücke‘. Gegenüber den Parkansichten von Kraus, ist die Darstellung von Figuren in der Parkzeichnung bei Goethe eine Seltenheit. Die zwei Figuren auf der Brücke, die keine eindeutigen Erkennungsmerkmale zeigen, wunden mitunter als Charlotte von Stein und ihr Sohn Fritz von Stein interpretiert (vgl. Corpus I, S. 75-76). Die schematischen Figuren fügen sich perfekt in die horizontale und vertikale Struktur ein, die die Komposition prägt und könnten bloße Staffage sein (vgl. Maisak 1996, S. 80). Die Annahme beruht indes darauf, dass die Zeichnung für Charlotte bestimmt war und sich für eine Zeit in ihrem Besitz befand, bis Goethe sie in einem Brief vom 18. November 1782 zurückerbat: „Schicke mir den Aberli in einem Portefeuille, auch die Brücke von mir auf blau Papier.“ (WA IV 6, S. 94 / Online-Edition: GB 5, Nr. 286, in: http://goethe-biographica.de/id/GB05_BR286_0 (Version vom 02.09.2024)).

Laura Lisa Beier, 2026-02-13

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