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Zeichnung
Felsentreppe im Weimarer Park
1778
- Inventarnummer
- GGz/1923
- Inventarnummer
- GGz/1923
- PID
- pid.klassik-stiftung.de/pid/300:209760
Blaues Papier; Bleistift, Pinsel in Grau (teilweise laviert)
Blaues Papier; Bleistift, Pinsel in Grau (teilweise laviert)
Aufgrund seines Motivs wird das Blatt der Gruppe von Zeichnungen zum Park an der Ilm in Weimar zugeordnet.
Dargestellt ist der Felshang an der Westseite des Parks, in dem sich die sogenannte Felsentreppe befindet. Die Steinformation ist dicht bewachsen. In der rechten Bildhälfte ist die Ilm erkennbar, am gegenüberliegenden Ufer zeigt sich ein dichter Baumbestand. Zwischen Fluss und Felshang führt ein schmaler Weg in die Tiefe des Bildraums.
Die Zeichnung ist mit Bleistift und Pinsel in Grau auf blauem Papier sorgfältig ausgeführt. Das Blatt ist an allen Seiten zugeschnitten und weist unten mittig ein Einstichloch auf.
Die Gestaltung der Felsentreppe durch Goethe und den Hofgärtner Carl Heinrich Gentzsch war die erste Maßnahme im Zuge der Umgestaltung des Herzoglichen Parks. Die Arbeit an der Felsentreppe begann ab dem 19. Januar 1778, zwei Tage nach dem Freitod der Weimarer Hofdame und Schauspielerin Christine Henriette Sophie von Laßberg, deren Leiche an eben dieser Stelle gefunden wurde (vgl. Gutgesell 2023, S. 23). Dass die Gartenstaffage hier auch als Gedenkstätte gedacht ist, wird aus Goethes Brief an Charlotte von Stein vom 19. Januar 1778 deutlich, in dem er schreibt: „ich erfand ein seltsam Pläzgen wo das Andecken der armen Cristel verborgen stehn wird. Das war was mir heut noch an meine Idee misfiel, dass es so am Weeg wäre, wo man weder hintreten und beten, noch lieben soll. Ich hab mit Jentschen [Gentzsch] ein Stück Felsen ausgehölt, man übersieht von da, in höchster Abgeschiedenheit, ihre letzte Pfade und den Ort ihres Tods.“ (WA IV 3, S. 207-208 / Online-Edition: GB 3, Nr. 324, in: http://goethe-biographica.de/id/GB03_BR324_0 (Version vom 02.09.2024)). Eine Datierung der Zeichnung ist frühestens 1778 denkbar und Maisak überlegt, ob die erneute Beschäftigung mit der Felsentreppe im August 1778 Anlass zu der Zeichnung gegeben haben könnte (vgl. Maisak 1996, S. 96; WA IV 3, S. 241 / Online-Edition: GB 3, Nr. 390, in: http://goethe-biographica.de/id/GB03_BR390_0 (Version vom 02.09.2024)).
Goethes Zeichnung ‚Luisenkloster, Einsiedelei und Floßbrücke im Weimarer Park‘ (GGz/1939), zeigt im Vordergrund den gleichen Hangabschnitt, hier jedoch karg und ohne Baumbestand. Die von Georg Melchior Kraus 1794 veröffentlichte Ansicht ‚Felsen Treppe bey der Stern-Brücke im Herzl. Parck bey Weimar (aus: 'Aussichten und Parthien des Herzogl. Parks bey Weimar', 3. Heft, 2. Blatt)‘ (KGr/03158) wählt einen beinahe identischen Bildausschnitt zu Goethes Felsentreppe, der zu bestätigen scheint, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein dichterer Baumbestand vorhanden war. Im Unterschied zu Goethes Zeichnung ist bei Kraus auch der Stein, der über den Stufen der Felsentreppe aufgelegt wurde, und die Treppe zu einem Felsentor (auch „Nadelöhr") machte zu sehen. Der frühere karge Zustand wird hingegen durch die Kraus-Zeichnung ‚An der Floßbrücke bei Weimar‘ (Städelmuseum Frankfurt am Main) bestätigt, die den Park vor den Umgestaltungsmaßnahmen zeigt. So naheliegend die Datierung von Goethes Zeichnung auf Basis der Arbeit an der Felsentreppe selbst zwar ist, wäre doch ebenso eine spätere Datierung denkbar und sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Provenienz
1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].
1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].
Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].
Quellen zur Provenienz
[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“
[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.
[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“
Laura Lisa Beier, 2025-10-07
Dargestellt ist der Felshang an der Westseite des Parks, in dem sich die sogenannte Felsentreppe befindet. Die Steinformation ist dicht bewachsen. In der rechten Bildhälfte ist die Ilm erkennbar, am gegenüberliegenden Ufer zeigt sich ein dichter Baumbestand. Zwischen Fluss und Felshang führt ein schmaler Weg in die Tiefe des Bildraums.
Die Zeichnung ist mit Bleistift und Pinsel in Grau auf blauem Papier sorgfältig ausgeführt. Das Blatt ist an allen Seiten zugeschnitten und weist unten mittig ein Einstichloch auf.
Die Gestaltung der Felsentreppe durch Goethe und den Hofgärtner Carl Heinrich Gentzsch war die erste Maßnahme im Zuge der Umgestaltung des Herzoglichen Parks. Die Arbeit an der Felsentreppe begann ab dem 19. Januar 1778, zwei Tage nach dem Freitod der Weimarer Hofdame und Schauspielerin Christine Henriette Sophie von Laßberg, deren Leiche an eben dieser Stelle gefunden wurde (vgl. Gutgesell 2023, S. 23). Dass die Gartenstaffage hier auch als Gedenkstätte gedacht ist, wird aus Goethes Brief an Charlotte von Stein vom 19. Januar 1778 deutlich, in dem er schreibt: „ich erfand ein seltsam Pläzgen wo das Andecken der armen Cristel verborgen stehn wird. Das war was mir heut noch an meine Idee misfiel, dass es so am Weeg wäre, wo man weder hintreten und beten, noch lieben soll. Ich hab mit Jentschen [Gentzsch] ein Stück Felsen ausgehölt, man übersieht von da, in höchster Abgeschiedenheit, ihre letzte Pfade und den Ort ihres Tods.“ (WA IV 3, S. 207-208 / Online-Edition: GB 3, Nr. 324, in: http://goethe-biographica.de/id/GB03_BR324_0 (Version vom 02.09.2024)). Eine Datierung der Zeichnung ist frühestens 1778 denkbar und Maisak überlegt, ob die erneute Beschäftigung mit der Felsentreppe im August 1778 Anlass zu der Zeichnung gegeben haben könnte (vgl. Maisak 1996, S. 96; WA IV 3, S. 241 / Online-Edition: GB 3, Nr. 390, in: http://goethe-biographica.de/id/GB03_BR390_0 (Version vom 02.09.2024)).
Goethes Zeichnung ‚Luisenkloster, Einsiedelei und Floßbrücke im Weimarer Park‘ (GGz/1939), zeigt im Vordergrund den gleichen Hangabschnitt, hier jedoch karg und ohne Baumbestand. Die von Georg Melchior Kraus 1794 veröffentlichte Ansicht ‚Felsen Treppe bey der Stern-Brücke im Herzl. Parck bey Weimar (aus: 'Aussichten und Parthien des Herzogl. Parks bey Weimar', 3. Heft, 2. Blatt)‘ (KGr/03158) wählt einen beinahe identischen Bildausschnitt zu Goethes Felsentreppe, der zu bestätigen scheint, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein dichterer Baumbestand vorhanden war. Im Unterschied zu Goethes Zeichnung ist bei Kraus auch der Stein, der über den Stufen der Felsentreppe aufgelegt wurde, und die Treppe zu einem Felsentor (auch „Nadelöhr") machte zu sehen. Der frühere karge Zustand wird hingegen durch die Kraus-Zeichnung ‚An der Floßbrücke bei Weimar‘ (Städelmuseum Frankfurt am Main) bestätigt, die den Park vor den Umgestaltungsmaßnahmen zeigt. So naheliegend die Datierung von Goethes Zeichnung auf Basis der Arbeit an der Felsentreppe selbst zwar ist, wäre doch ebenso eine spätere Datierung denkbar und sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Provenienz
1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].
1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].
Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].
Quellen zur Provenienz
[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“
[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.
[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“
Laura Lisa Beier, 2025-10-07
Beschriftung
Rückseite, Besitzstempel: "10. Dr. W. Vulpius"
Rückseite, Besitzstempel: "10. Dr. W. Vulpius"
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