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Zeichnung
Park- oder Waldwiese
1777
- Inventarnummer
- GGz/1924
- Inventarnummer
- GGz/1924
- PID
- pid.klassik-stiftung.de/pid/300:209755
Untersatz aus Papier, Rahmenlinien mit Feder in Schwarz und Pinsel in Braun auf dem Untersatz; schwarze Kreide, weiße Kreide
Dargestellt ist eine von dichten Bäumen umgebene Lichtung. Bei dem Motiv könnte es sich sowohl um einen Wald oder einen Park handeln, für eine Lokalisierung fehlen jedoch Anhaltspunkte.
Das Blatt ist auf einen Untersatz mit gezeichneten Rahmenlinien montiert. Einstichlöcher finden sich oben mittig in der Zeichnung, sowie unten mittig und in den Ecken des Untersatzes.
Die außerordentlich kräftige Strichführung ist in einer Reihe von Zeichnungen Goethes zu beobachten (GGz/1101, GGz/1055). Licht- und Dunkelwerte werden auf diese Weise deutlich. In der Mitte des Blattes ist eine helle, diagonale Linie zu erkennen, die frei von Farbspuren ist, die durch den kräftigen Druck des Zeichenmittels entsteht, wenn während des Zeichnens etwas unter dem Papier eine Kante bildet, wie beispielsweise eine vorhergehende Seite in einem Skizzenbuch. Motivisch und stilistisch steht das Blatt mit der Zeichnung einer ‚Partie aus dem Weimarer Park (?)‘ (GGz /1107) im Zusammenhang.
Provenienz
1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].
1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].
Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].
Quellen zur Provenienz
[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“
[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.
[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“
Laura Lisa Beier, 2025-10-07
Das Blatt ist auf einen Untersatz mit gezeichneten Rahmenlinien montiert. Einstichlöcher finden sich oben mittig in der Zeichnung, sowie unten mittig und in den Ecken des Untersatzes.
Die außerordentlich kräftige Strichführung ist in einer Reihe von Zeichnungen Goethes zu beobachten (GGz/1101, GGz/1055). Licht- und Dunkelwerte werden auf diese Weise deutlich. In der Mitte des Blattes ist eine helle, diagonale Linie zu erkennen, die frei von Farbspuren ist, die durch den kräftigen Druck des Zeichenmittels entsteht, wenn während des Zeichnens etwas unter dem Papier eine Kante bildet, wie beispielsweise eine vorhergehende Seite in einem Skizzenbuch. Motivisch und stilistisch steht das Blatt mit der Zeichnung einer ‚Partie aus dem Weimarer Park (?)‘ (GGz /1107) im Zusammenhang.
Provenienz
1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].
1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].
Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].
Quellen zur Provenienz
[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“
[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.
[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“
Laura Lisa Beier, 2025-10-07
Beschriftung
Rückseite, Besitzvermerk: 23. Dr. W. Vulpius"
Rückseite, Besitzvermerk: 23. Dr. W. Vulpius"
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Handelt über (6)
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Weitere QuellenMaterial (3)
Goethe-Texte- 266
- 433
- Untersatz aus Papier, Rahmenlinien mit Feder in Schwarz und Pinsel in Braun auf dem Untersatz; schwarze Kreide, weiße Kreide
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