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Zeichnung

Rast am Feuer

1776 - 1777

Inventarnummer
GGz/1926
Inventarnummer
GGz/1926
PID
pid.klassik-stiftung.de/pid/300:209714
Die Zeichnung gehört zu den frühen Nachtstücken, die um 1776/77 entstanden sind und Goethes Beschäftigung mit stimmungsvollen Naturdarstellungen zeigen.

Dargestellt ist eine Szene am Feuer im Schutz einer Mauer: Zwei Frauen bereiten eine Mahlzeit, während ein Mann sich an der Flamme wärmt. Eine Kopfweide wird vom Licht des Feuers erhellt.

Die Komposition ist durch die kräftige Strichführung eines weichen Bleistiftes geprägt, die das Spiel von Licht und Schatten betont. Goethe arbeitet mit der hellen Papierfarbigkeit zur Darstellung der Lichtquelle, vergleichbar mit anderen Zeichnungen aus dieser Zeit (GGz/1101). Ein Einstichloch findet sich unten mittig.

Die Darstellung kann als frühes Beispiel für Goethes Interesse an der Schilderung nächtlicher Naturerfahrung gelten.


Provenienz

1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].

1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].

Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].

Quellen zur Provenienz

[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“

[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.

[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“

Christoph Orth, 2025-10-07
Beschriftung

Rückseite, Besitzstempel: "20. Dr. W. Vulpius"

Rückseite, Besitzstempel: "20. Dr. W. Vulpius"

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