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Zeichnung
Krankenzimmer
1768 - 1770
- Inventarnummer
- GGz/1914
- Inventarnummer
- GGz/1914
- PID
- pid.klassik-stiftung.de/pid/300:209557
Bleistift, Rahmenlinien mit Bleistift; durchgegriffelt
Das Blatt gehört zur Gruppe der frühen Zeichnungen und zeigt eine Szene am Krankenbett.
Das Papier weist an allen Seiten die Schöpfkante auf. Die Zeichnung wurde durchgegriffelt. Oben findet sich mittig ein Einstichloch. Die Darstellung wird von einer doppelten Rahmenlinie in Bleistift begrenzt.
Die Zeichnung weist Ähnlichkeiten zu GGz/0003 auf, das ebenfalls teilweise durchgegriffelt wurde und mit Molières ‚Der eingebildete Kranke‘ als Sujet auch in motivischer Hinsicht vergleichbar ist. Eine Zuschreibung an Goethe ist zweifelhaft. Denkbar ist, dass das Blatt von Johann Ludwig Ernst Morgenstern stammt.
Provenienz
1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].
1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].
Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].
Quellen zur Provenienz
[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“
[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.
[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“
Mira Claire Zadrozny, 2025-10-07
Das Papier weist an allen Seiten die Schöpfkante auf. Die Zeichnung wurde durchgegriffelt. Oben findet sich mittig ein Einstichloch. Die Darstellung wird von einer doppelten Rahmenlinie in Bleistift begrenzt.
Die Zeichnung weist Ähnlichkeiten zu GGz/0003 auf, das ebenfalls teilweise durchgegriffelt wurde und mit Molières ‚Der eingebildete Kranke‘ als Sujet auch in motivischer Hinsicht vergleichbar ist. Eine Zuschreibung an Goethe ist zweifelhaft. Denkbar ist, dass das Blatt von Johann Ludwig Ernst Morgenstern stammt.
Provenienz
1832 | Erbschaft von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) an seine Enkel Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885), Wolfgang Maximilian von Goethe (1820-1883) und Alma von Goethe (1827-1844) [1].
1885 | Erbschaft von Walther Wolfgang von Goethe (1818-1885) an die Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck [2].
Februar 1929 | Verkauf von Walther Vulpius (1860-1944) an das Goethe-Nationalmuseum Weimar (seit 1885) [3].
Quellen zur Provenienz
[1] Testament Johann Wolfgang von Goethes vom 6. Januar 1831: „Ich ernenne meine drey Enkel Walther, Wolfgang und Alma von Goethe zu meinen Universal=Erben [...].“
[2] Testament von Walther Wolfgang von Goethe vom 24. September 1883, und dessen Präzisierung vom 10. März 1885: „die von Goetheschen (großväterlichen) Sammlungen: die Übergabe einerseits und Besitzergreifung andererseits, hat nur durch Aushändigung und Empfangnahme der betreffenden Schlüssel, seither in den Händen der verwittweten Frau Direktorin Schuchardt statt zu finden!“. Da die im Testament erwähnten Schlüssel aus der Verwaltung Schuchardts nicht die Schlüssel zur Wohnung Walther von Goethes in der Mansarde des Goethehauses einschlossen, fielen damit die dort befindlichen Gegenstände nicht dem Großherzogtum, sondern in der Erbfolge von August von Goethe und seiner Gattin Ottilie (geb. Pogwisch) den Familien Vulpius und Henckel-Donnersmarck zu.
[3] Sammlerstempel „Dr. W. Vulpius“; Vgl. Wahl 1929, S. 318; Erwerb von 33 Goethezeichnungen von Walther Vulpius die in zwei Einträgen im GNM-Neuerwerbungsbuch verzeichnet sind, dabei ist unklar, welchem der beiden Einträge die Zeichnungen jeweils zuzuordnen sind: GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 188, Nr. 59: „Vier Handzeichnungen Goethes“; GNM Neuerwerbungsbuch (1912-1929), S. 189, Nr. 68: „29 Goethesche Handzeichnungen aus dem Besitze der Familie Vulpius-Weimar.“
Mira Claire Zadrozny, 2025-10-07
Beschriftung
Rückseite Besitzstempel: "18. Dr. W. Vulpius"
Rückseite Besitzstempel: "18. Dr. W. Vulpius"
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Goethe-Texte- 203
- 345
- Bleistift, Rahmenlinien mit Bleistift; durchgegriffelt
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