Brief

Von Joseph Ignaz Graf von Beroldingen (14. Oktober 1825)

Mitteilung, dass König Wilhem I. von Württemberg G.s Gesuch wunschgemäß entsprochen habe. Mit Verzicht auf die gesetzlichen Gebühren sei für die Gesamtausgabe von G.s Werken (Ausgabe letzter Hand, "Werke" C1) das entsprechende Privileg gegen den Nachdruck basierend auf einer Verordnung vom 25. Februar 1815 auf zwölf Jahre erweitert worden und beziehe sich auch auf die einzelnen Theile der Ausgabe. Die Abgabe von Pflichtexemplaren werde erlassen.

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