Brief

Von Christian Gottlob Voigt (Ende August 1794)

Zu einer Beyhülfe für J. H. Obereit: Man solle beim Prorektor der Jenaer Universität (J. W. Schmid) oder beim Dekan der Philosophischen Fakultät (J. A. H. Ulrich) für Obereit die Erlaubnis erwirken, dispensationsweise oder connivendo zu lesen, ohne daß er die Magister Würde bezahlen müsse.

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