Brief

Von Christian Gottlob Voigt (2. Juni 1800)

Stellungnahme zu A. W. Schlegels beabsichtigtem weiteren Vorgehen gegen die Herausgeber der "Allgemeinen Literaturzeitung": Am besten wäre es gewesen, C. G. Schütz stillschweigend fechten zu lassen, da nie etwas herauskomt, wenn literarische Händel in Civilhändel umgestaltet werden sollen. V. führt aus, daß sich A. W. Schlegel zwar mit Beziehung auf Herzog Karl Augusts Rescript wegen der Verunglimpfungen der Professoren (vom 20. März) an die ernestinischen Höfe wenden könne, rät jedoch davon ab und weist unter anderem darauf hin, daß man am Weimarer und am Gothaer Hof nicht eben vortheilhaft für die Brüder Schlegel gestimmt sei. Die Resolution der Universität sei nicht rechtswidrig. Die gegen A. W. Schlegel gebrauchte Animosität habe V. nicht gebilligt. Freilich haben Schelling und F. Schlegel die Redactoren der A. L. Z. zu den elendesten Menschen herabwürdigen wollen, was weder G. Hufeland noch Schütz verdient haben. Die Redaction der A. L. Z. gebe keinen besondern Gerichtsstand, die Qualität der Professur bleibe die nemliche. Darüber, was etwa zu Anfassung der Sache noch vorzunehmen sei, wolle sich V. bedenken und es mündlich vortragen. - In der Angelegenheit von Lincker habe der Herzog heute selbst ein Verhör gehalten und die Sache vorerst zur Ruhe gebracht, nachdem der Schwieger Vater (J. G. Buhler) von der Hauptwache aus, das Mägdlein (M. Buhler) reclamiren müssen (vgl. RA 3, Nr. 723 und RA 3, Nr. 724). - Wegen des leidigen Bergwerks wolle V. die leeren und traurigen Protocolle erst fertig werden lassen.

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