Normalzeugnis Zeugnis
Dichtung und Wahrheit XIII (WA I 28, 191)
Ich hatte ihm J. G. Schlosser erzählt, daß ich meiner Partei eine mit vieler Energie zu ihren Gunsten abgefaßte Streitschrift vorgelesen, worüber sie mir große Zufriedenheit bezeigt. Hierauf erwiderte er mir: du hast dich in diesem Fall mehr als Schriftsteller, denn als Advocat bewiesen. Man muß niemals fragen wie eine solche Schrift dem Clienten, sondern wie sie dem Richter gefallen kann.
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