Brief

Von Joseph Marie Comte Portalis (9. November 1810)

Der Buchdrucker Fabricius in Köln habe bei P. um Erlaubnis zum Nachdruck von G.s "Wahlverwandtschaften" (Tübingen 1809) nachgesucht. P. fragt an, ob G.s Einverständnis zum Druck vorliege, und erläutert den Artikel 40 des Napoleonischen Dekrets (vom 5. Februar) über Buchdruck und Buchhandel, v.a. in bezug auf den Schutz des Eigentums der Autoren an ihren Werken. Bitte um Nachricht, damit P. die Druckgenehmigung auf den Lizenzträger begrenzen und unerlaubten Nachdruck unterbinden könne (vgl. RA 5, Nr. 1587).

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