Normalzeugnis Zeugnis

An Chr. G. Voigt 15. 3. 1798 (WA IV 13, 93)

Bey einer freywilligen Subhastation hat ein Interessent das Recht in das letzte Gebot einzutreten, worauf denn ein Fremder weiter bieten kann. Nun fragt sich: ist dieses Recht der Interessenten mit dem letzten Licitationstermin erloschen? oder könnte es auch noch im Adjudicationstermin ausgeübt werden? Eine Geschichte, die Herr Regierungs Rath Osann neulich erzählte, erweckt mir diesen Zweifel.

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