Brief
Von Johann Gottlieb Fichte (24. Juni 1794)
Mit seinem letzten Brief (vgl. RA 1, Nr. 975) habe F. sich um G.s Freundschaft bemüht, jetzt sei er gezwungen, G.s politisches Ansehen in Anspruch zu nehmen. In Weimar würden verleumderische Gerüchte über seine Vorlesungen ("Über die Bestimmung des Gelehrten") verbreitet. Man rate ihm, eine gewisse anonyme Schrift ("Beiträge zur Berichtigung der Urteile des Publikums über die französische Revolution") abzuleugnen, er werde sie aber weder verleugnen noch anerkennen. Er handle dieses erste halbe Jahr nach Regeln, nach denen er immer handeln werde. Betrachte F. sich als völlig isolirt, so gebe es bei seinen Grundsätzen nichts, daß er fürchte. Solange sein alter Schwiegervater (J. H. Rahn) lebe, erwarte F. vom Herzog von Sachsen-Weimar Schutz unter folgenden Bedingungen: Am 28. Juni komme F. nach Weimar, um sich seinen Verleumdern zu stellen. Die bewußten Vorlesungen lasse er wörtlich abdruken. Er würde sie gern dem Herzog widmen als Versicherung einer Verehrung, die dem Menschen in ihm [...] gilt. Auf Verlangen wolle F. versprechen, keine anonyme Schrift über politische Gegenstände zu schreiben. An seinen Vorlesungen aber könne er nichts ändern, da sie auf seinen Überzeugungen beruhten und er nur Vernunftgründen nachgebe. - F. habe sich nicht nach der Berufung gedrängt. Er habe damals an den gehörigen Mann (? C. G. Voigt) geschrieben: daß er eher Mensch gewesen, als akademischer Lehrer, und es länger zu bleiben hofte. In der Schweiz sei F. gewarnt worden, er habe jedoch der Ehre des Fürsten vertraut. Wenn dieser ihn nicht schützen könne, werde F. nach Vollendung seiner Vorlesungsreihe ins Privatleben in die Schweiz zurückkehren, wo er die Seinigen vorerst zurückgelassen habe.
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