Brief
Von Johann Georg Gessner (1. November 1797)
Anknüpfend an G.s belehrende Winke [...] in dem allzu kurzen Stündchen während G.s Anwesenheit in Zürich und ermuntert durch B. Schultheß bittet Geßner um G.s Urteil über seine Bearbeitung der Geschichte der Ruth (vgl. "Ruth oder die gekrönte häusliche Tugend", Zürich 1795). Zwar wisse er, daß Wieland sein Manuskript beurteilt habe; aber ich erfuhr nie kein Wort der Belehrung.
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