Brief

Von Christian Gottlob Voigt (Anfang März 1801)

V. habe die Botanische Sache, der genommenen Abrede nach, besorgt und überreiche den Contract zu den Acten (? einen Pachtvertrag; vgl. RA 3, Nr. 1001). Die Revision des Inventarii und des Gartenzustandes überhaupt werde von gutem Nutzen sein. - Gestern sei das Urteil gegen den Gutspächter J. F. Fischer in Oberroßla rechtskräftig geworden, so daß nun ohne große weitere Chicanerie procedirt werden könne.

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