Brief

Von Johann Gottlieb Fichte an Christian Gottlob Voigt (19. November 1794)

F. werde wegen seiner Sonntagsvorlesungen ("De offieiis eruditorum") als ,Sabbathsschänder' angegriffen. Der Verdacht, daß F. durch Vorlesungen während des öffentlichen Gottesdienstes seine Aufgeklärtheit demonstrieren wolle, sei lächerlich. Seinen Gegnern, die Bürgerschaft und Konsistorium auf ihn hetzten, sei es nicht um die Religion zu tun; man neide ihm Einfluß und Achtung unter den Studierenden. F. finde für diese Vorlesungen keine andere Zeit, da es ohnehin schon Kollisionen zwischen akademischen Lehrveranstaltungen gebe. J. A. H. Ulrich habe F. und K. L. Woltmann untersagt, zur gleichen Zeit wie J. A. Reichardt zu lesen. J. J. Griesbach verweigere F. die Benutzung seines Auditoriums. - Falls sonntägliche Vorlesungen nicht gesetzlich verboten seien, bitte F. um eine allgemeingültige Regelung durch fürstlichen Befehl. Anordnungen des Akademischen Senats werde er sich nicht unterwerfen, dem Gesetz aber mit Freude [...] gehorchen.

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