Brief

An Christian Gottlob Voigt d. J. (1807)

Daß das geschriebene Exemplar eines Stücks nur ein todter Buch stabe sey, welchen der Schauspieler mit Lust und Liebe bey der Aus führung beleben soll, weiß ich recht wohl. Deshalb habe ich auch nicht ungern gesehen, wenn man mehr oder weniger mit guter Laune, besonders den Possenspielen nach half und hie und da etwas ein fügte. Indessen ist das Extemporiren bey allen regelmäßigen Theatern höchst verboten und verpönt, weil freylich nicht von Jedem und Schauspieler und auch von dem Gewandtesten nicht jeder zeit die Gränze empfunden wird, wie weit man mit solchen Scherzen auf diesem Wege gehen könne. Manche Unzufriedenheit wird daher im Publicum durch Ueber treibung, mehr aber noch alsdann erregt, wenn der Scherz sich auf gewisse Personen deuten läßt, und wenn Vorfälle aus dem Krei se einer kleineren oder größeren Stadt dem Gelächter Preisgegeben werden. Machen Ew Wohlgeb von diesen Bemerckungen Gebrauch wie Sie es für dienlich finden und befreyen mich von der Sorge daß jemals dergleichen künftig auf unserm Theater vorfallen könne. W. d. 17 März 1806.

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