Normalzeugnis Zeugnis
Belagerung von Mainz. 23. 7. 1793 (WA I 33, 306)
In einer leichten Chaise machte ich eine Spazierfahrt in einem so engen Kreis um die Stadt als es die ausgesetzten Wachen erlauben wollten ...
Als ich zurückfuhr, rief mich ein Mann mittleren Alters an und bat mich seinen Knaben von ungefähr acht Jahren, den er an der Hand mit fortschleppte, zu mir zu nehmen. Er war ein ausgewanderter Mainzer, welcher mit großer Hast und Lust seinen bisherigen Aufenthalt verlassend herbeilief den Auszug der Feinde triumphirend anzusehen, sodann aber den zurückgelassenen Clubbisten Tod und Verderben zu bringen schwor. Ich redete ihm begütigende Worte zu und stellte ihm vor, daß die Rückkehr in einen friedlichen und häuslichen Zustand nicht mit neuem bürgerlichen Krieg, Haß und Rache müsse verunreinigt werden, weil sich das Unglück ja sonst verewige. Die Bestrafung solcher schuldigen Menschen müsse man den hohen Alliirten und dem wahren Landesherrn nach seiner Rückkehr überlassen, und was ich sonst noch Besänftigendes und Ernstliches anführte; wozu ich ein Recht hatte, indem ich das Kind in den Wagen nahm und beide mit einem Trunk guten Weins und Bretzeln erquickte. An einem abgeredeten Ort setzt’ ich den Knaben nieder, da sich denn der Vater schon von weitem zeigte und mit dem Hut mir tausend Dank und Segen zuwinkte.
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