Verabredung Zeugnis

Chr. G. Voigt an Goethe Ende März 1794 (SchrGG 53, 128)

Götz wird ausgerichtet haben, daß seine Sache, so wie die mit Facius und Horny, gestern von Serenissimo resolviert worden und nun die Geheime Kanzlei passieren werde. Einige dabei zu erwähnende Umstände reserviere ich mündlicher Besprechung.

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