Brief
Von Christian Gottlob Voigt (15. März 1798)
Zu G.s Gut Oberroßla: V. glaube, daß die Ausübung der Selbstbehaltung des Guts bey der freywilligen Subhastation bis zum Adjudikationstermin dauert. Es werde daher ratsam sein, daß F. H. G. Osann die Interessenten darüber so bald vernähme, in dem er Ihnen die Erstehung bekant macht.
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