Brief

Von Philipp Friedrich Seidel (2. Juni 1797)

Der Erwerb des Harseimischen Häußchens und Gärtchens werde vorerst nicht möglich sein. W. A. G. Harseim habe erklärt, seine Mutter wolle es nicht verkaufen (vgl. RA 2, Nr. 777). S. rate G., sich den Garten (? J. W. S.) Treuters im Falle eines Verkaufs zu sichern und auf sein Näherrecht Anspruch zu erheben. - Meinen Haußkauf habe ich auch aufgegeben, da das Quantum überboten wurde, das ich dazu bestimmt hatte. S. wolle in 14 Tagen nach Karlsbad gehen; Regelungen für den Fall seines Todes.

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