Brief
An Karl Wilhelm Ferdinand Unzelmann (5. November 1807)
Durch ein Contract und Pflichtwidriges Betragen des hiesigen Hofschauspielers Herrn Unzelmann sieht sich Fürstliche Commission veranlaßt gegen denselben strafend zu verfahren; und zwar, wegen Erscheinung auf auswärtiger Bühne, mit achttägigem HauptwachArrest, und wegen Uebertretung des Urlaubs, mit Verkümmerung seiner Gage auf die Zeit der Verzögerung seiner Wiederkunft.
Wie man demselben dieses nun hiermit eröffnet; so hofft man zugleich, daß er durch sein künftiges Betragen und Bemühen den von ihm begangnen groß Fehler wieder gut zu machen suchen werde.
Weimar den 5 November 1807.
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