Brief
Von Gottlieb Karl Georg Wölfel (21. Juni 1820)
A. von Goethe habe W. heute bei Einhändigung einer Interims-Quittung über 34. Thlr. -- Currentgeld, befohlen, diese die Bezahlung der von Großherzog. Ober-Aufsichtsseite angeordneten Druckschriften bei Frommann Wesselhöft betreffend, an G. zu senden (vgl. RA 9, Nr. 240). W. entledige sich dieses Befehls durch das hierbei folgende Pacquet.
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