Normalzeugnis Zeugnis
P. v. Bojanowski nach Akten der Herzoglichen Bibliothek (P. v. Bojanowski S. 22)
Schon in den ersten Verfügungen nach Antritt seines Amtes kehrt ... Goethes Mahnung wieder, streng auf die Rücklieferung der ausgeliehenen Bücher zu achten ...
Carl August erschien am 18. März selbst in der Bibliothek und erklärte, wie ein von Vulpius aufgenommenes kleines Protokoll ergiebt, „in Anwesenheit der Herren Geheimen Räthe v. Goethe und Voigt über den für ihn extrahirten Zettel, daß die von Höchstdenenselben eigenhändig ausgestrichenen Bücher und Sachen, welche von Fürstl. Bibliothek an Höchstdieselben abgeliefert worden wären, für ausgethan erachtet und bei schicklicher Gelegenheit für Höchstdero Kosten von dem Herrn Rath und Bibliothekar Spilker wieder angeschafft und so der Fürstlichen Bibliothek restituirt werden sollten.“
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