Normalzeugnis Zeugnis

Protokoll einer Beratung über die Freitagsgesellschaft 13. 10. 1791 (Jahn2 S. 449)

Am 13. Oktbr. 1791 Versammelten sich bey Endesunterzeichnetem Goethe die Herren Bode, v. Einsiedel, v. Knebel, Herder, Wieland, und beschlossen daß künftig bei Versammlungen und Berathschlagungen der verbundenen Gesellschaft zwey Drittel Majora entscheiden sollten. Neue Mitglieder sollten ebenfalls durch zwey Drittel Stimmen und zwar vermittelst der Ballotage erwählt seyn und werden. Mitglieder sollten vorerst nur seyn in Weimar wohnhafte. Gäste könnten seyn Einheimische, Auswärtige, Männliche, Weibliche. Jedes Mitglied hat das Recht einen bis zwey Gäste mitzubringen. Der Vorsitzende kann viere mitbringen. Gäste können einen Beytrag zur Unterhaltung thun, aber, ohne besondere Dispensation, nicht selbst lesen. Die Wahl der Materie ist jedem Mitgliede überlassen und nichts ausgeschlossen was angenehm oder nützlich seyn könnte. Nur soll die Vorlesung jedes einzelnen unter einer halben Stunde beendigt seyn. Jeder der zu lesen gedenkt meldet dem Vorsitzenden wenigstens drey Tage vor der Sitzung die Materie und die Zeit die er nöthig zum Vortrage glaubt. Endesunterzeichnetem ward der Vorsitz für diesen Winter übertragen und die Tage der Versammlung auf die ersten Freytage des Monats festgesetzt.

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