Brief
Von Christian Gottlob Voigt (5. November 1795)
V. übersendet den abgefaßten Bericht (der Bergwerkskommission vom 20. Oktober); Erläuterung zu Finanzierungsmaßnahmen für den Ilmenauer Bergbau. - Über einen albernen Brief von J. L. von Eckhardt: Wenn der curiöse Mann sein Bedürfniß empfand, so mochte er wohl in der Stille seine beliebigen Maasreguln nehmen. Aber wie kann man auf eine Heyrath zur linken Hand nach dem hier nicht recipirten Preußischen Gesetzbuch antragen! Nach V.s Auffassung könne zum Concubinat doch kein schriftlicher Rath gegeben werden.
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