Verabredung Zeugnis

Chr. G. Voigt an Goethe 29. 1. 1796 (SchrGG 53, 220)

Da ich gestern und vorgestern nachmittags Dieselben nicht einheimisch gefunden, um gar mancherlei zu besprechen: so werde ich die Erlaubnis haben, heute eine Stunde früher als die übrige Gesellschaft zu kommen.

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