Normalzeugnis Zeugnis

W. H. Chr. Beck und G. Th. Weber an die Regierung in Weimar Ende 1785 (WZUJ 2,1 S. 102)

Anlangend die Castropischen Quittungen wird des Herrn v. Goethe Exc. nicht entfallen sein, wie nach Hochdero ehemaligen Unterredung mit dem nun entschlafenen Herrn Hauptmann von Castrop Hochdieselben dergleichen Auszahlungen genehmigt und Rechnungsführer sodann darzu in Gnaden befehligt haben.

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