Brief

Von Christian Gottlob Voigt (31. Juli 1798)

Die Beylage komme vom Herzog. Dessen anderen Brief (? wegen der Änderung der akademischen Verfassung; vgl. RA 2, Nr. 1448) wolle V. erst J. C. Schmidt mitteilen und dann nebst der abzuändernden Handschrift für den Steuerrath Ludecus selbst überbringen. G. Hufelands Quittung sei auch eingegangen.

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