Amtliches Schreiben Brief

An Christian Gottlob Voigt (17. Oktober 1796)

Ich bin völlig Ihrer Meynung, nach den vorliegenden Umständen, daß man dem Gastwirth Heiße zu Stützerbach den Fischereypacht ließe, ja ihm sogar das Pachtgeld gegen gute Aufsicht gutthäte. Indessen könnte man allenfalls den Herzogischen Bericht noch einmal hinauf communiciren und hören was sie sonst noch allenfalls vorbringen, da die Sache ohnedem keine Eile hat. ––––––––– Sollte man wegen des Weidenverkaufs und Pachtes nicht mit fürst Kammer dergestalt recommuniciren: Man glaube Serenissimi gnädigsten Befehl dahin interpretiren zu dürfen, daß die Verpachtungen oder der Verkauf der Korbmacher weiden nicht zum Schaden der Wasserbaue geschehen sollten; man ersuche daher fürst Kammer die Rentbeamten dahin anzuweisen / daß sie bey dergleichen Vorkommenheiten an der Ilm dem Lieutenant Vent, und an der Saale dem Conducteur Goetze Nachricht zu geben hätten, welche beyderseits von fürst. W. B Commission angewiesen werden sollten das Vortheilhafte des Uferbaues bey ihrer Entscheidung vor Augen zu haben, übrigens könne alles in der bisherigen Ordnung verbleiben und die Pachtungen sowohl von den Rentbeamten besorgt als die Pachtgelder zu den Rentämtern genommen werden. Weimar den 17ten Octobr 1796. G

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