Normalzeugnis Zeugnis
Carl August an Merck 2. 6. 1783 (Wagner1 S. 390)
Ich sammle keine Handzeichnungen, sondern was ich von solchen behalte, ist Alles zum Nutzen und Frommen meines Hrn. Kammer-Präsidenten, dem man mit so Etwas ein Bischen Freude machen und seine Taciturnität etwas entrunzeln kann. Einem Vogel wie ihm darf man keinen gemeinen Hanf vorsetzen und obgleich der Both qua Both ein Capitalblatt seyn mag, so ist ers doch nicht vergleichungsweise mit andern, für meinen Geschmack und für Göthe’s Liebhaberei ... Göthe selbst hat zu seiner Nutznießung weiter keines als den Schellinks und den Hobbema behalten.
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