Normalzeugnis Zeugnis

Carl August an J. F. v. Fritsch vor 12. 3. 1786 (Beaulieu-Marconnay S. 200)

Sie wißen daß ich schon einmal mich Schloßers erinnerte, da die Rede von der Besetzung der Cantzler Stelle war; ich zweifelte aber immer daß ich ihn bekommen würde, da ich ihn in seinem Posten zu feste glaubte, nun zeigt sich aber das Gegentheil, und er biethet sich mir selbst an. Es ist nun die Frage ob man Schloßern als Cantzlern hier nehme oder nicht? meiner Meinung nach ist viel dafür und viel dagegen. Schloßer ist mir wie ein geschickter, kluger, sehr rechtschaffener und äußerst thätiger Mann bekannt, der weiter sieht als die gewöhnlichen Juristen, mehr gutes zu thun wünschte als bloß in dem gewöhnlichen Schlendrian geschehen kann; er besitzt durch seine jetzige Frau ansehnliches Vermögen; er ist aber auch sehr eitel, voll einer großen Meinung von sich selbst, etwas sehr têtu, und schwer auf andere Meynung zu bringen; er hat alle Fehler Bechtolsheims, aber gewiß noch mehr gute Eigenschaften, mehr Kopf und ungleich mehr Gelehrsamkeit. Ich habe über diese Sache mit Goethe gesprochen, welcher, da er sein Schwager war, ihn noch genauer kennt als ich; er fällt dasselbe Urtheil über ihn; sie waren so viel ich weiß, nie sehr genaue Freunde gewesen. Er kann so wenig wie ich bestimmen ob es gut gethan sey Schloßern gehen zu laßen, oder ob es beßer ihn zu nehmen; wir haben endlich beyde geglaubt daß es das Sicherste wäre einem Dritten die Entscheidung zu überlaßen, der Schloßern vielleicht durch seine Schriften und öffentlichen Ruf kennt, unpartheyischer als wir ihn beurtheilen kann, und mit Hülfe des Bildes welches ich von ihm gemacht habe, schließen kann ob S. unser Mann sey oder nicht.

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